Club:Chesstigers/Satzung: Unterschied zwischen den Versionen

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1. Der Verein trägt den Namen Chesstigers. Er wird nicht in das Vereinsregister eingetragen und hat seinen Sitz überall dort, wo die Mitglieder Zugang zum WWW haben.
 
1. Der Verein trägt den Namen Chesstigers. Er wird nicht in das Vereinsregister eingetragen und hat seinen Sitz überall dort, wo die Mitglieder Zugang zum WWW haben.
 
   
 
   

Version vom 4. Juli 2005, 23:47 Uhr

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1. Der Verein trägt den Namen Chesstigers. Er wird nicht in das Vereinsregister eingetragen und hat seinen Sitz überall dort, wo die Mitglieder Zugang zum WWW haben.

2. Zweck des Vereins ist die Pflege und Förderung des Schachspiels im WWW. Frauen- und Jugendförderung ist erklärtes Ziel des Vereins. Natürlich werden wir auch die männlichen Mitglieder fördern. Gleichberechtigung muss halt sein. ;-) Der Vereinszweck wird insbesondere durch die Durchführung von und Teilnahme an Schachwettkämpfen sowie durch Schachübungen verwirklicht. Der Verein ist politisch, weltanschaulich und eröffnungstheoretisch neutral. Der Verein verfolgt damit ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung. Der Verein ist auch selbstlos tätig.

3. Der Verein ist im Rahmen der Fernschachseite www.chessmail.de aktiv. Die chessmail-Regeln gelten auch für diesen Verein.

4. Mitglied kann jede natürliche Person werden, die sich dazu verpflichtet, die allgemeinen Umgangsformen und die Etikette zu wahren, und ein ehrlicher Mensch zu sein, der nicht schummelt und betrügt. Die Entscheidung über die Aufnahme trifft der Vorstand.

5. Für die Mitgliedschaft wird kein Beitrag erhoben.

6. Eine Mitgliedschaft mit mehreren Nicknames ist nicht zulässig. Die Mitgliedschaft in weiteren Vereinen auf www.chessmail.de ist ebenfalls nicht zulässig.

7. Die Mitgliedschaft endet mit fristlosem Austritt oder Ausschluss. Bei einem groben Verstoß gegen die Vereinsgrundsätze - insbesondere nach den Nummern 2, 3 , 4 , oder 15 – oder gegen die Interessen des Vereins kann der Vorstand den Ausschluss eines Mitglieds beschließen. Ein Antragsrecht für ein Ausschlussverfahren hat jedes Mitglied. Im Ausschlussverfahren hat das betroffene Mitglied das Recht, angehört zu werden. Ein Verstoß gegen Nummer 6 führt ohne weiteren Beschluss zum Ausschluss; der Vorstand stellt in diesem Fall den Ausschluss fest.

8. Die Mitglieder fassen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen Beschlüsse, es sei denn, die Satzung legt eine andere Mehrheit fest. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der oder des ersten Vorsitzenden. Die Abstimmungen erfolgen offen. Beschlüsse der Mitglieder sind von der Schriftführerin oder dem Schriftführer allen Mitgliedern bekannt zu machen.

9. Die Mitglieder wählen den Vorstand für ein Kalenderhalbjahr. Im Zusammenhang mit der halbjährlichen Vorstandswahl kann jedes Mitglied Anträge jeder Art zur Abstimmung stellen. Mindestens ein Viertel der Mitglieder kann außerordentliche Abstimmungen und Wahlen beantragen; dem Antrag ist stattzugeben. Der Vorstand kann außerordentliche Abstimmungen und Wahlen anberaumen.

10. Über Satzungsänderungen beschließen die Mitglieder mit Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen. Über die Vereinsauflösung beschließen die Mitglieder mit Dreiviertelmehrheit der abgegebenen Stimmen.

11. Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Er bleibt bis zur Wahl eines neuen Vorstands im Amt.

12. Beschlüsse des Vorstands werden mit einfacher Mehrheit getroffen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der oder des ersten Vorsitzenden.

13. Der Vorstand vertritt den Verein nach außen. Die oder der erste Vorsitzende führt die laufenden Vereinsgeschäfte. Jedes Mitglied kann Anträge jeder Art an den Vorstand richten.

14. Der Vorstand organisiert die Abstimmungen der Mitglieder mit angemessener Frist. Jedes Mitglied muss die Möglichkeit der Stimmabgabe haben.

15. Die Mitglieder wählen für ein Kalenderhalbjahr einen Vereins-Schiedsrichter, der über die Einhaltung der FIDE-Schachregeln wacht und kein Mitglied des Vorstands ist. Die Entscheidungen des Vereins-Schiedsrichters sind für die Mitglieder bindend.

16. Diese Satzung tritt mit der Gründung des Vereins am 03.07.2005 in Kraft.

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